Digitale Hyperkeratose und Zuchtordnung des Klub für Terrier (KfT)

Dank der "Initiative CF-free Irish Terrier" ist es gelungen, wichtige Änderungen zur Zucht mit Irish Terriern in der aktuell gültigen Zuchtordnung des Klub für Terrier aus dem Jahr 2018 zu verankern. 

 

Unter § 7.2 "Rassespezifischer Teil" finden sich zur Zucht mit Irish Terriern folgende Vorgaben:

 

IRISH TERRIER müssen anlässlich der Zuchtzulassung die Ballen der Pfoten auf das Vorhandensein von Hyperkeratose ("corny feet") überprüft bekommen. Erkrankte Irish Terrier dürfen in der Zucht nicht eingesetzt werden. Vor der Zuchtzulassung sind Irish Terrier mittels eines DNA-Testes auf Vorliegen der Digitalen Hyperkeratose (DH/HFH) zu untersuchen. Die zur Zucht zulassenden Befunde sowie die einschränkenden Bestimmungen für den Zuchteinsatz der Paarungspartner sind im Anhang dieser Zucht-Ordnung – Bekämpfung der Digitalen Hyperkeratose (DH/HFH) – aufgeführt. Nachkommen der ersten Generation (F1) aus Elterntieren, die beide den Befund DH/HFH N/N aufweisen, erhalten auf der Ahnentafel den Aufdruck DH/HFH Genotyp N/N (de), wobei "de" für derivated = abgeleitet steht. Nachkommen der 2. Generation (F2) sind erneut zu untersuchen.

 

Und im erwähnten Anhang findet sich unter Punkt 10. Digitale Hyperkeratose folgende Vorgaben:

 

10. Digitale Hyperkeratose (DH/HFH)

Bei Irish Terriern ist ein DNA-Risikotest auf Vorliegen der hereditären Fuß-Ballen Hyperkeratose "corny feet" durchzuführen. Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine autosomal-rezessiv vererbte Erkrankung. Daher können folgende Befunde erhoben werden.

1. Genotyp N/N (homozygot gesund): Dieses Tier trägt die Mutation nicht und hat ein extrem geringes Risiko an der Krankheit zu erkranken. Es kann die Mutation nicht an seine Nachkommen weitergeben.

2. Genotyp N/mut (heterozygoter Träger): Dieses Tier trägt eine Kopie des mutierten Gens. Es hat ein extrem geringes Risiko an der Krankheit zu erkranken, gibt die Mutation aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% an seine Nachkommen weiter.

3. Genotyp mut/mut (homozygot betroffen): Dieses Tier trägt zwei Kopien des mutierten Gens und hat ein extrem hohes Risiko, an der Erbkrankheit zu erkranken. Es gibt die Mutation zu 100% an seine Nachkommen weiter.

 

Verpaart werden dürfen nur homozygot gesunde (N/N) oder heterozygote Träger (N/mut) mit homozygot gesunden (N/N) Irish Terriern. Die Verpaarung von Trägern miteinander (N/mut x N/mut) ist verboten. Homozygot betroffene (mut/mut) Irish Terrier sind von der Zucht ausgeschlossen. Bereits in der Zucht befindliche, aber nicht untersuchte Hunde dürfen nur mit homozygot freien (N/N) Hunden verpaart werden. Alle Welpen aus einer Verpaarung N/N x N/DH sowie N/N x unbekannt sind vor der Wurfabnahme auf DH/HFH zu testen. Das Ergebnis ist dem Wurfabnahmeprotokoll beizufügen. Sofern dieses bei der Wurfabnahme noch nicht vorliegt, ist eine Bescheinigung des Tierarztes (Kopie des unterschriebenen Untersuchungsauftrags), dass die Blutuntersuchungen beantragt wurden, den Unterlagen beizufügen.

Damit konnte erreicht werden, dass zumindest in Deutschland kein Irish Terrier mit dem Krankheitsbild der Digitalen Hyperkeratose mehr geboren wird. Die "Initiative CF-free Irish Terrier" wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch phänotypisch gesunde Genräger nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden dürfen und dass auch im Ausland entsprechende Richtlinien erlassen werden. Denn nur so kann mittel- und langfristig diese für die betroffenen Irish Terrier so schmerzhafte Erkrankung komplett aus der Rasse eliminiert werden.

 

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